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Reisepass / Visum / Indonesien

Reisepass/Visum

 Pass erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
DeutschlandJa1Ja
ÖsterreichJa1Ja
SchweizJa1Ja
Andere EU-LänderJa1Ja
TürkeiJa1Ja

Anmerkung

Die normalerweise im Flugticket enthaltene Flughafensteuer für internationale Flüge liegt zwischen 50.000 Rp (Tanjung Pinang) und 200.000 Rp (Jakarta/Bali/Surabaya).

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einsreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Alleinreisende Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung der Eltern, die Passdaten der Eltern, eine Kopie des letzten Kontoauszugs der Eltern sowie weitere Dokumente mit sich führen. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Allgemein erforderlich. Visafrei ist die Einreise ausschließlich für touristische Aufenthalte von max. 30 Tagen u.a. für die folgenden Staatsbürger in der obigen Tabelle genannten Länder, wenn die Einreise über einen der folgenden fünf Flughäfen Jakarta (CGK), Medan (KNO), Surabaya (SUB), Batam (BTH) oder Bali (DPS) oder über die folgenen Fährhäfen erfolgt: Die Ausreise muss bei dem für die Einreise genutzten Grenzposten erfolgen. Der visumfreie Aufenthalt kann nicht verlängert werden. (Erfolgt die Einreise jedoch über einen anderen als über die oben genannten Flughäfen oder Seehäfen oder ist der Zweck der Reise nicht touristischer Art, müssen die Staatsbürger der im Folgenden genannten Länder ein Visum bei der Einreise beantragen): [1] (a) Deutschland, Österreich, die Schweiz, sowie alle anderen EU-Länder,        (b) Türkei. Visum bei der Einreise
Staatsangehörige u.a. folgender Länder erhalten ausschließlich für touristische Aufenthalte (keine Arbeitsaufnahme, keine geschäftlichen Aufenthalte, nicht für Journalisten, Techniker und Monteure) von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise (einmalige Verlängerung um 30 Tage möglich):
u.a. die unter [1] genannten Länder. Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
(a) Der Reisepass enthält mindestens eine freie Seite,
(a) Der Antragsteller verfügt über gültige Weiterreisedokumente,
(b) gültige Kreditkarte (empfohlen), oder einen Nachweis über mind. 1000 US$ (z.B. Reiseschecks),
(c) Geschäftsreisen: Einladungsschreiben der indonesischen Firma und Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Kostenübernahme-Bestätigung, (d) der Reisende kommt an einem internationalen Flughafen an, an dem Visa bei der Einreise ausgestellt werden (zurzeit sind das etwa 20 Flughäfen) (die aktuelle Liste dieser Flughäfen ist bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erfragen) (e) Bezahlung der Visagebühr in bar. Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden. Eine einmalige Verlängerung um 30 Tage ist gegen eine Gebühr von 30 US$ bei den indonesischen Einwanderungsbehörden mindestens 7 Tage vor Ablauf der 30 Aufenthaltstage möglich. Wer nicht über die o. g. Grenzübergangsstellen oder für andere als die oben genannten Zwecke einreist, benötigt ein vorab besorgtes Visum. Achtung: Arbeitserlaubnispflichtig ist u.a. das Halten von Vorträgen im Rahmen von Seminaren, die Teilnahme an Besprechungen mit Muttergesellschaften oder Tochterfirmen, einige Tätigkeiten im Rahmen von Firmenbesuchen, z.B. zur Qualitätskontrolle, etc. Vor einer Geschäftsreise sollte man sich unbedingt mit der zuständigen Botschaft in Verbindung setzen, um die aktuellen arbeitserlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu erfragen. 

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 8 Stunden weiterfliegen, über gültige Reisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Achtung: Beim Transit über Denpasar (Bali) am Flughafen Ngurah Rai müssen visumpflichtige Reisende über ein vorab besorgtes Transitvisum verfügen.

Visaarten

U.a. Touristen-, Geschäfts-, Transit- und Journalistenvisum. Eine Arbeitserlaubnis (ein Visum reicht nicht aus) für die folgenden Tätigkeiten: Das Halten von Vorträgen im Rahmen von Seminaren, die Teilnahme an Besprechungen mit Muttergesellschaften oder Tochterfirmen, einige Tätigkeit im Rahmen von Firmenbesuchen, z.B. zur Qualitätskontrolle u.v.m. 

Visagebühren

Visum bei der Einreise: 35 US$ in bar vor Ort (Verlängerung um 30 Tage: 30 US$). Bei Bezahlung in Euro erfolgt die Ausgabe des Wechselgeldes in Rupiah. Es wird empfohlen, die Visumgebühr passend in US$ zu bezahlen. Visumgebühren der Botschaften je nach Nationalität und Visaart unterschiedlich: in Deutschland und in Österreich:
  Touristenvisum: 45 € (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, 90 Tage gültig); 100 € (mehrmalige Einreise für jeweils bis zu 60 Tage, bis zu 1 Jahr gültig). Geschäftsvisum: 45 € (für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen, 90 Tage gültig); 100 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Jahr). Transitvisum: 20 €. in der Schweiz:
Touristenvisum:
60 CHF (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, 90 Tage gültig). 125 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Jahr). Geschäftsvisum: 60 CHF (für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen, einmalige Einreise, 90 Tage gültig); 125 CHF (1 Jahr gültig, mehrmalige Einreise). Transitvisum: 25 CHF.

Gültigkeitsdauer

Touristen-/Geschäftsvisa bei der Einreise: 30 Tage (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich). Visum bei der Botschaft:
Die Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Visumerteilung erfolgen. Die maximale Aufenthaltsdauer für vorab beantragte Visa ist unterschiedlich und sollte bei der konsularischen Vertretung im Einzelfall erfragt werden.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung oder Touristenvisum direkt bei der Einreise u.a. für Türken. Wer keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz hat und ein Visum vor der Abreise beantragen muss, muss dies in seinem Heimatland tun.

Antragstellung

Touristenvisum:
(a) 1 oder 2 Antragsformulare, je nach Konsulat.
(b) 2 identische Passfotos in Farbe (3,5 x 3,5 cm).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Antragstellung in Berlin: mit Kopie der Passangabenseite) und eine freie Seite enthält.
(d) Weiter- oder Rückflugticket.
(e) Gebühr (Überweisungsbeleg oder mit EC-Karte oder Postanweisung).
(f) Angaben über geplante Reiseroute, ggf. mit Hotelbuchungsbeleg.
(g) Bürgschaft von der Bank über ausreichende Geldmittel, die den Aufenthalt und die Rückreise abdecken.
(h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz mit Meldebestätigung. (i) Hotelbuchung. Geschäftsvisum:
(a) - (e), (g), (h) und
(i) zusätzlich 2 Firmenschreiben (eins von der deutschen Firma im Original und eins von der indonesischen Firma), aus denen hervorgeht, dass die Firma sowohl die Flugkosten (Hin- und Rückreise) als auch die Aufenthaltskosten trägt. Außerdem muss der Reisezweck angegeben werden. Ausschließlich die Botschaft von Indonesien in Berlin verlangt für jeden Entsendeten ein eigenes Entsendungsschreiben. Sie akzeptiert kein Entsendungsschreiben für mehrere Arbeitnehmer der gleichen Firma. Antragstellung in Berlin: Das Einladungsschreiben der indonesischen Firma darf bei Antragstellung höchstens zwei Wochen alt sein.
(j) Ausreichende Geldmittel (aktueller Kontoauszug)
(k) Visum zur mehrmalige Einreise: Genehmigung des indonesischen Außenministeriums. Für die Beantragung eines Arbeitsvisums bei der indonesischen Botschaft in Berlin ist eine Einladung aus Indonesien mit Angaben über Dauer und Zweck der Reise erforderlich (Fax ausreichend). In Berlin müssen für Geschäfts- und Arbeitsvisa die Entsendungsschreiben der deutschen Firma immer im Original vorliegen. Ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag muss der Antragstellung beigefügt werden. Hinweis: Für EU-Mitglieder ist für die Visumbeantragung in Berlin eine Freizügigkeitserklärung notwendig, eine Meldebestätigung ist nicht mehr ausreichend.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die zuständige konsularische Vertretung.

Bearbeitungszeit

In Deutschland: Berlin: mindestens 6 Tage; Frankfurt: 10 Arbeitstage; Hamburg: mind. 3 Arbeitstage. In Österreich: 2-4 Arbeitstage. In der Schweiz: 5 Arbeitstage. 3-5 Wochen, wenn Rückfrage in Indonesien erforderlich ist.

Einreisebeschränkungen

Visa oder Einreisestempel des Staates Israel im Reisepass können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb von 24 Stunden nach Einreise. Meldungen nimmt das Hotel vor. Reisende, die Freunde/Bekannte in Indonesien besuchen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt.

Einreise mit Haustieren

Derzeit dürfen keine Haustiere nach Indonesien verbracht werden.

Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Mehr zum Ziel

Preise und Kontakt

Bewertung

Preis/Leistung One PointOne PointOne PointOne Point
Zimmer One PointOne PointOne PointOne Half Point
Kulinarik One PointOne PointOne PointOne PointOne Half Point
Service One PointOne PointOne PointOne Point
Erholung One PointOne PointOne PointOne PointOne Half Point
Kultur One PointOne Point
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Kinderfreundlich One PointOne PointOne Half Point
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